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Beiträge
Aufnahmegebühr 25 Euro Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre und 25 Euro Eltern/Elternteile
50 Euro Erwachsene
Jahresbeitrag 48 Euro pro Mitglied
(zahlbar bis 31.01.)
Liftnutzung Seyde Nutzung: gebührenfrei
Hakenpfand: 7,50 Euro einmalig pro Lifthaken
Startgeld Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre: frei
Erwachsene: 50 % Eigenbeteiligung
DSV Lizenz 13 Euro für Teilnehmer an DSV-Punkterennen
(zahlbar bis 31.03.)

BEITRAGSORDNUNG

Gemäß § 4Abs.6 der Vereinssatzung erhebt der Alpine Skiclub Dresden Beiträge von seinen Mitgliedern. Diese Mitgliedsbeiträge werden insbesondere verwendet:

A)für Anschaffung und Werterhaltung von Vereinseigentum welches für alle Mitmitglieder nutzbar ist, für Bereitstellung von trainings- und wettkampfunterstützenden Material und Technik, für Organisations- und Sachausgaben zur Aufrechterhaltung des Geschäftsablaufes.

B) für Beiträge und Versicherung an übergeordnete Verbände (LSB, KSB, SVS), für bestehende Pachtverträge, für Startgebühren zu Wettkämpfen, für Gebühren zur Sportstättennutzung.

C) für sonstige Ausgaben des Vereins, welche nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand /Vereinsausschuß. Eine Unterstützung von Sportlern zu Trainingslehrgängen, sowie die Aufwandsentschädigung der Übungsleiter erfolgt ausschließlich aus dafür vorgesehenen zusätzlichen Förderrmitteln.

1. Beitragspflichtig ist jedes Mitglied des ASC Dresden.

2. Die Höhe des Vereinsbeitrages wird jährlich für das folgende Geschäftsjahr (Kalenderjahr) durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

3. Die Beitragspflicht ist eine Bringepflicht ! Der Mitgliedsbeitrag ist fällig am 1.Januar und muß bis spätestens 31. Januar für das gesamte laufende Jahr auf das Vereinskonto eingezahlt werden. Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der Beitrag per 01.02.abgebucht !

4. Wer aus dem Verein austreten möchte, muß das dem Vorstand formlos schriftlich bis spätestens 31.12. mitteilen ! Bei Austritt nach dem 01.01. des laufenden Jahres ist der volle Mitgliedsbeitrag zu zahlen, die Mitgliedschaft verlängert sich somit um ein Jahr.

5. Neuzugänge von Mitgliedern zahlen eine Aufnahmegebühr, deren Höhe jährlich in der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Die Aufnahmegebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe des Aufnahmeantrages zu bezahlen. Bei Neuaufnahme zwischen 1.Januar und 31.März des laufenden Jahres ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Neuzugänge nach dem 31. März zahlen einen Jahresbeitrag von 25,- EURO für die restlichen Monate des Kalenderjahres.

Diese Beitragsordnung ist bis auf Widerruf gültig.

03.11.2006 Der Vorstand - ASC Dresden
 

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